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Verbot von "Killerspielen" vorerst vom Tisch

18. 05. 2010 | Kategorie: News

Letztes Jahr auf, am 5. Juni 2009, wurde es eng für Spiele mit Waffengewalt: Auf der Innenministerkonferenz wurde Einigkeit demonstriert, gewaltverherrlichende Spiele sollten mit einem Herstellungs- und Verbreitungsverbot belegt werden. Dieser Gesetzesvorstoß ist scheinbar nicht mehr aktuell, die geplante Gesetzesänderung wird es - zumindest vorerst - nicht geben.

Um Spiele mit gewaltverherrlichendem Inhalt verbieten zu können, sollten die Kriterien des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches erweitert werden, der auch heute schon als Grundlage für Beschlagnahmungen dient. Der Paragraph sollte nach dem Willen der Innenminister entsprechend geändert werden, damit mehr Spiele von ihm erfasst werden können. Nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, seien diese Änderungen aktuell jedoch nicht geplant.

Grund für die Aussage war der Vortrag eines Bürgers bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Er hatte mit einer Online-Petition 73.302 Stimmen sammeln können und so die Erlaubnis für eine öffentliche Anhörung bekommen.

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